Energieausweis
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Überlassen Sie die Energieberatung nicht dem Zufall. Unsere Energieberater helfen Ihnen in Chemnitz, Limbach-Oberfrohna, Zwickau und Mittelsachsen, die für Sie beste energieeffiziente Lösung für Ihre Immobilie zu finden.
Ohne Energieausweis drohen hohe Bußgelder.
Ihre Vorteile bei uns
- Energieberatung und Ausstellung von Energiepässen
- Beratung beim Um- & Ausbau erneuerbare Energien
- Beratung & Einbau modernster Energiesparsysteme
- Energiepässe als Bedarfs- oder Verbrauchsausweise
Einfach. Besser. Beraten.
Warum benötigen Sie einen Energieausweis?
Der Energieausweis gibt Ihnen Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter [+/-qm] Nutzfläche und Jahr. Damit sollen Kaufinteressenten für Immobilieneigentum und Interessenten für Mietwohnungen eine objektive Information bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die Erwartungen bestehen darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen!
Verbrauchsausweis
- Grundlage sind Ihre Angaben zum Energieverbrauch
- Es reichen die Abrechnungen der letzten drei Jahre
- Den Energieausweis erhalten Sie sofort nach Bestellabschluss per Mail
(Sie werden auf eine externe Seite weitergeleitet)
Bedarfsausweis
- Geben Sie die gewünschten Daten in das Formular ein
- Inklusive Telefonischem Support bei Fragen
- Den Energieausweis erhalten Sie nach Bestellabschluss per Mail
Energieberatung
- Persönliche Beratung vor Ort durch unseren Energieberater
- Erfassung der Daten durch unseren Energieberater vor Ort
- Energieausweis mit höchster Aussagekraft und Akzeptanz
Welchen Energieausweis benötigen Sie?
Können Sie mindestens eine der hier folgenden Fragen mit "ja" beantworten, dann benötigen Sie einen Verbrauchsausweis:
- Verfügt Ihr Gebäude über mindestens 5 Wohneinheiten?
- Wurde der Bauantrag für das Gebäude nach dem 01.11.1977 gestellt?
- Entspricht das Gebäude den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977?
Der einfache Prozess für einen rechtssicheren Energieausweis:
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
- Für den Verkauf oder Vermietung einer Immobilie
- Bei Sanierung und Modernisierung von Gebäuden
- Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude
Seit wann gilt die Pflicht einen Energieausweis zu erstellen?
- Für Wohngebäude bis Baujahr 1965: seit dem 1. Juli 2008
- Für Wohngebäude ab Baujahr 1966: seit dem 1. Januar 2009
- Für Nichtwohngebäude gilt die Pflicht: seit dem 1. Juli 2009
Grundlage für den Energieausweis
Grundlage für die Regelungen zum neuen Energieausweis ist die aktuelle EnEV 2014. Dort ist unter anderem festgelegt, welche energetischen Standards Neubauobjekte erfüllen müssen oder welche Nachrüstpflichten Sie als Eigentümer von bestehenden Immobilien haben und welche Mindeststandards bei der Sanierung oder dem Um- und Ausbau von Immobilien einzuhalten sind.
Der Energieausweis und die Farbskala:
Energieeffizienzklasse: von A+ bis H (Grün ist gut)
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, um was für ein Gebäude es sich bei den einzelnen Klassifizierungen handelt.
Energieeffizienz- | Endenergie | Gebäudeklassifizierung |
---|---|---|
A+ | < 30 | Ein Passivhaus oder ein KfW 40plus Haus. |
A | < 50 | Es werden die Vorgaben der EnEV 2014 erfüllt - z.B. KfW 55 oder KfW 70 Häuser. |
B | < 75 | Es werden die Standards der EnEV 2014 erfüllt. |
C | < 100 | Besser als ein Haus, das gemäß der dritten Wärmeschutzverordnung von 1995 errichtet wurde. |
D | < 130 | Besser als ein Haus gem. der Wärmeschutzverordnung von 1982 |
E | < 160 | Es werden die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 eingehalten. |
F | < 200 | |
G | < 250 | Maximaler Verbrauch gemäß der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977. |
H | > 250 | Ein unsanierter und energetisch schlechter Altbau. |
Verbrauchs- und Bedarfskennwert: von 0 bis >250
Kurz erklärt: Die Farbskala zeigt Ihnen immer zwei Werte an. Bei dem Bedarfsausweis den jeweiligen Endenergie- und Primärenergiebedarf sowie bei dem Verbrauchsausweis den Endenergie- und den Primärenergieverbrauch.
Der Verbrauchsausweis
Für viele Gebäude reicht der verbrauchsorientierte Energieausweis. Zulässig ist dieser jedoch nur für:
- alle Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten
- alle Häuser mit weniger als vier Wohneinheiten, die nach dem 1. November 1977 genehmigt wurden
- Häuser mit weniger als vier Wohneinheiten,die vor dem 1. November 1977 genehmigt wurden, sofern das Gebäude die Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 einhält.
Beim Verbrauchsausweis wird anhand des tatsächlichen Verbrauchs aller Wohneinheiten der vergangenen drei Jahre der Kennwert errechnet. Hierfür sind in der Regel die Abrechnungsdaten des Energieversorgers für diesen Zeitraum ausreichend.
Der Bedarfsausweis
Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes durch ein Gutachten ermittelt. Bei der Beurteilung werden bauliche Aspekte wie Art der Heizungsanlage, Wärmedämmung der Fassade, Dach oder Fenster zugrunde gelegt. Für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises (gemäß der EnEV 2014) wird ein zertifizierter Energieberater benötigt, der vor Ort eine Bestandsaufnahme vom Gebäude vornimmt. Der Bedarfsausweis ist Pflicht für alle Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 genehmigt wurden.
Ihre Vorteile in der Übersicht:
Kompetenz
Alle Varianten der Energieausweise sind rechtsgültig und staatlich anerkannt.
Rechtssicherheit
Jeder Energieausweis ist für zehn Jahre gültig und staatlich anerkannt.
Kostenangebot
Sie können Ihren Ausweis online beauftragen oder über unsere Energieberatung erhalten.
WEITERE INFORMATIONEN ZUM THEMA
Mit dem neuen Energieausweis erhalten Sie als Immobilienbesitzer oder künftiger Immobilienbesitzer auch wertvolle Tipps zur Sanierung oder Modernisierung. Professionell durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen zahlen sich langfristig immer aus. Manche Investitionen werden sogar über die KfW Bank gefördert. Je nach Region und Bauvorhaben sind diverse Fördermöglichkeiten für Ihr Bauvorhaben möglich.
FAQ zum Energieausweis
Beratung zu erneuerbaren Energien?
Sehr gerne zeigen wir Ihnen Perspektiven zu wirtschaftlicher und ökologischer Energieerzeugung für Wohn- und Gewerbeimmobilien durch unseren hauseigenen Energieberater.
Regionen: Chemnitz, Zwickau, Freiberg, Großschirma, Glauchau, Frohburg, Penig, Erzgebirgskreis, Limbach-Oberfrohna, Mittweida, Glauchau und Crimmitschau.
Wie sieht die Energieausweis Pflicht aus?
Bei dem Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie benötigen wir bereits zur Erstellung des Exposés die Angaben zur Energieeffizienzklasse des Gebäudes. Die entsprechenden Angaben sind auf dem Energieausweis vermerkt. Liegt Ihnen zum Zeitpunkt der Erteilung des Maklerauftrags noch kein Ausweis vor, so ist es ausnahmsweise möglich, den Energieausweis jedoch spätestens, zum ersten Besichtigungstermin vorzulegen.
Das Exposé, welches wir zum Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie erstellen, muss gemäß der EnEV 2014 folgende Angaben zum Energiekennwert enthalten:
- Art des Energieausweises
- Endenergiekennwert
- Energieträger der Heizung
- Baujahr der Immobilie
- Die festgestellte Energieeffizienzklasse
Als Hausbesitzer und Auftraggeber dürfen Sie zwischen dem bedarfs- oder verbrauchsorientierten
Energieausweis wählen.
Was kostet mich ein Energieausweis?
Sie können zwischen zwei Varianten wählen – kurz erklärt:
- Der Bedarfsausweis berücksichtigt den energetischen Zustand von Wände, Fenster und Heizung und ist aussagekräftiger, was den energetischen Gesamtzustand einer Immobilie betrifft. Die Kosten für diesen Energieausweis liegen im Durchschnitt zwischen 300 und bis zu 500 Euro.
Hinweis: Sofern Sie einen Energieberater vor Ort nicht zwingend benötigen, können Sie den Bedarfsausweis bei uns für günstige 99,95 Euro (inkl. MwSt.) online bestellen.
- Der Verbrauchsausweis: Um den Energiekennwert zu ermitteln, werden die Verbrauchsangaben der letzten drei Jahre herangezogen. Die Kosten für diesen Energieausweis liegen im Durchschnitt zwischen 50 und bis zu 100 Euro.
Hinweis: Diesen Energieausweis erhalten Sie bei uns bereits für günstige 49,95 Euro (inkl. MwSt.) und können den Energieausweis ebenfalls online bestellen und Sie erhalten den Energieausweis sofort nach Bestellabschluss per Email zugestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Energieverbrauchsausweis sollten Sie folgende Daten bereithalten:
- Heizungsverbrauchswerte der letzten drei Jahre
- Wohnfläche des Gebäudes oder Wohnung
- Baujahr des Gebäudes
- Heizungsart der Immobilie
Der Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig. Danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden.
Grundsätzlich gilt: Der Verbrauchsausweis ist zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten und alle Wohnimmobilien, die schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Demzufolge ist für ältere unsanierte Häuser mit höchstens vier Wohneinheiten der Verbrauchsausweis nicht zulässig – hier ist der Bedarfsausweis erforderlich.