Wer eine Immobilie kauft, tätigt damit eine wichtige Investition in die eigene Altersvorsorge. Um die Frage, was mit dem Haus oder der Wohnung passiert, nachdem der Eigentümer verstorben ist, macht sich zu Lebzeiten kaum jemand Gedanken, was nicht selten zu heftigen Erbauseinandersetzungen führt.
Damit der Haussegen später nicht schief hängt, sollte man den Nachlass noch zu Lebzeiten regeln. Einer Postbank Studie zufolge sind die Hälfte der heutigen 55 bis 69 Jährigen Haus oder Wohnungseigentümer, so dass in Zukunft bei zwei von drei Nachlässen auch Immobilien im Spiel sein werden.
Erbgemeinschaften müssen sich dann damit auseinandersetzen, wer die Immobilie behalten darf, ob eine Vermietung sinnvoll ist oder vielleicht sogar ein Verkauf. Grund: Weil z.B. die Erbschaftssteuern kaum noch bezahlbar sind. Wenn dann unterschiedliche Meinungen, Pläne und Lebensumstände aufeinandertreffen, kann es mit dem Familienfrieden schnell vorbei sein. Grundsätzlich gilt, ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Hierbei hätten also Freunde oder Lebensgefährten das Nachsehen. Eine frühe Planung und schriftlich fixierte Regelung ist deshalb von Vorteil.
Wer also Immobilienbesitz vererbt oder verschenkt, möchte auch, dass dieser ohne viel Aufwand und Kosten an die Erben übergeht. Doch das Finanzamt hält beim Nachlass die Hand weit auf.
Wichtige Info: Wenn Sie beabsichtigen ein Testament aufzusetzen, sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater. Der kann Ihnen die nötigen Hinweise und Tipps geben.
Beim Aufsetzen eines Testaments gibt es wichtige Punkte, die der Vererbende beachten sollte. Gerade unter dem Aspekt der Erbschaftssteuer können Immobilienbesitzer und Erbe bereits im Vorfeld gewisse Dinge regeln und dadurch verhindern, dass unnötig Steuern anfallen. Denn wer seinen Immobilienbesitz vererbt, hat auch ein Interesse daran, dass dieser ohne viel Aufwand und Kosten an seine Erben übergeht.
Redaktion: D.Eckardt (CEO)