Makler sind durch das Geldwäschegesetz verpflichtet, bei der Vermittlung von Kaufimmobilien die Identität ihrer Kunden festzustellen. Nun hat der Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach sie ihre Kunden erst bei ernsthaftem Interesse nach dem Ausweis fragen müssen.
Wer sich als Makler an das Geldwäschegesetz halten will, muss die Identität seiner Kunden überprüfen. Besteht ein Verdacht auf Geldwäsche, müssen Immobilienmakler diesen umgehend den Behörden melden. Mit der neuen Gesetzesänderung muss der Makler nun erst dann nach dem Personalausweis fragen, wenn der Kunde ernsthaft an der Immobilie interessiert ist und einen Kaufvertrag abschließen will. Bisher mussten Makler bereits beim Besichtigungstermin die Identität der Interessenten prüfen, bei Kaufinteressenten einer vom Verkäufer selbst genutzten Immobilie sogar vor dem Nennen der Objektadresse.
Laut Gesetzestext kann spätestens dann von einem ernsthaften Kaufinteresse ausgegangen werden, wenn eine der Kaufvertragsparteien von der anderen den Kaufvertrag erhalten hat. Auch das Abschließen einer Reservierungsvereinbarung oder eines Vorvertrages, sowie das Zahlen einer Reservierungsgebühr sind Gründe, wegen denen der Immobilienmakler ein ernsthaftes Interesse am Abschluss des Kaufvertrages annehmen kann. Hier gilt die Ausweispflicht.
Wichtige Info: Immobilienmakler sind verpflichtet Kaufinteressenten mit ernsthaften Interesse zu identifizieren.
Weniger Bürokratie und entspannter besichtigen
Für J. M. Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD), ist dies eine wesentliche Verbesserung zur bisherigen Rechtslage. Bisher sieht das Geldwäschegesetz vor, dass Immobilienmakler ihren Kunden bereits bei Begründung der Geschäftsbeziehung identifizieren müssen. Aber gleich beim Besichtigungstermin nach dem Ausweis gefragt zu werden, stößt bei vielen Interessenten auf Unverständnis. Die Verschiebung des Identifikationszeitpunktes ist angemessen und bedeutet weniger Bürokratie für die Berufsgruppe in der Immobilienwirtschaft.
Das neue Geldwäschegesetz wird voraussichtlich am 26. Juni 2017 in Kraft treten
Redaktion: D.Eckardt (CEO)