Notaranderkonto - was ist das?

Das Notaranderkonto oder auch Anderkonto genannt, ist ein sogenanntes Treuhänderkonto. Es dient dem Geldtransfer beim Kauf einer Immobilie. Der Käufer zahlt auf dieses Konto den Kaufbetrag. Der Verkäufer erhält aus diesem Konto den Kaufpreis.

Die Verwaltung des Kontos wird durch einen Notar eingerichtet und geführt. Damit gilt dieses Konto als die sicherste Form der Abwicklung eines Immobiliengeschäfts.

Ein Notaranderkonto muss der Notar extra einrichten. Ob die Direktzahlung von Käufer an Verkäufer oder eine Zahlung über Notaranderkonto vereinbart wird, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Grundsätzlich ist eine Direktzahlung genauso sicher wie eine Zahlung über ein kostenpflichtiges Anderkonto.

Die Ansicht, bei jedem Grundstückskaufvertrag müsse ein Anderkonto eingerichtet werden, ist längst überholt. Der Notar darf eine Abwicklung über Anderkonto nur dann empfehlen, wenn ein besonderes Sicherungsinteresse besteht. Die Abwicklung über Anderkonto kann daher sinnvoll sein, wenn Belastungen abzulösen sind und der Käufer gleichzeitig den Kaufpreis über verschiedene Kreditinstitute finanziert.

Auch wenn die Schlüsselübergabe kurzfristig und vor Kaufpreiszahlung erfolgen soll, kann ein Anderkonto sinnvoll sein. Ist die Abwicklung über ein Anderkonto vereinbart, muss der Käufer bzw. seine finanzierende Bank den Kaufpreis zu dem im Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt auf das Notaranderkonto überweisen. Der Notar verwahrt die hinterlegten Gelder und zahlt sie bei Vorliegen der vertraglich vereinbarten Voraussetzungen an den Verkäufer aus.

Das Notaranderkonto ist also ein durch den Notar eingerichtetes Treuhandkonto, welches der Transaktion beim Kauf einer Immobilie dient.

Redaktion: D.Eckardt (CEO)



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