In einer aktuellen Befragung durch den Eigentümerverband Haus & Grund von mehr als 2.000 privaten Einzelvermietern von rund 5.800 Wohnungen wurde eine hohe Zufriedenheit der Eigentümer mit ihren Mietern festgestellt.
Drei Viertel aller Vermieter seien den Angaben zufolge sehr zufrieden mit den Mietverhältnissen, die durchschnittlich acht Jahre andauern.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Miethöhe pro Quadratmeter bei durchschnittlich 2,76 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und der Mietzins demnach nur sehr moderat angehoben wird. Der Grund liegt den Branchenexperten zufolge daran, dass die meisten Vermieter den Wunsch nach langfristigen Mietverhältnissen hegen und Wert auf ein gutes Miteinander legen.
Laut Haus & Grund belegen die Zahlen, dass private Einzelvermieter tagtäglich ihrer sozialen Verantwortung nachkommen und in der Regel keine massiven Mieterhöhungen oder sogenannte Herausmodernisierung für den eigenen Profit nutzen. Von der Politik fordert Haus & Grund, Einzelvermieter mit der richtigen Wohnungs- und Mietenpolitik besser zu unterstützen, die immerhin 60 Prozent aller Mietwohnungen anbieten. Quelle: Haus & Grund
Wichtige Info: Nicht jede Mieterhöhung ist rechtens. Vermieter und Mieter sollten sich zuvor erkundigen.
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Als Vermieter haben Sie vier Möglichkeiten Ihre Mieterhöhung zu begründen, wenn Sie sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete berufen:
- Sie verweisen auf die Daten des ortsüblichen Mietspiegels.
- Sie nehmen Bezug auf die Auskunft aus einer Mietdatenbank.
- Sie ziehen die Miete von drei Vergleichswohnungen heran.
- Sie legen dem Mieter ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen vor.
Die neue Mietpreisbremse (Update: 24.02.2020)
Die Regeln für Mietpreiserhöhungen sollen verschärft werden. So soll die gesetzliche Mietpreisbremse nun bis ins Jahr 2025 greifen. Außerdem können Mieter künftig bis zu zweieinhalb Jahre rückwirkend zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Inwieweit das wirkt, ist umstritten. Doch klar ist, diese Mietpreisbremse erhält noch viel Zeit, um seine Wirkung zu entfalten. Bis zum Jahr 2025 wird die Mietpreisbremse nun ausgedehnt. Und nicht nur das, es sollen auch härtere Regeln gelten. Das hat der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition am 14. Februar 2020 beschlossen.
Redaktion: D.Eckardt (CEO)