Terrassenüberdachungen und Wintergärten sind eine beliebte bauliche Maßnahme, um den Wohnraum auf einfache Art und Weise zu vergrößern. Doch wie der Verband Privater Bauherren mitteilt, ist ein solcher Anbau in der Regel genehmigungspflichtig.
Besonders Wintergärten werden als fester Anbau betrachtet und müssen offiziell beantragt werden.
Bei Terrassenüberdachungen sieht es jedoch anders aus. Ob Bauherren sich hierfür eine Genehmigung einholen müssen, hängt von der Größe der Überdachung ab. Ebenso variieren die jeweiligen Landesbauverordnungen voneinander und haben ihre eigenen Bestimmungen.
Bauherren sollten sich daher beim zuständigen Bau- oder Bauaufsichtsamt der Gemeinden erkundigen, ob das geplante Projekt genehmigungspflichtig ist und im Zweifelsfall eine kleinere Dachflächenerweiterung wählen. Auf diese Art und Weise lässt sich ein oftmals langwieriges Baugenehmigungsverfahren ersparen und das eigene Bauvorhaben schneller umsetzen.
Man spricht vom Baurecht und unterscheidet dabei das öffentliche und das private. Für ein Bauvorhaben sind beide Bereiche relevant, etwa die Nachbarrechte des privaten Baurechts und natürlich das bundesweite Bauplanungsrecht sowie das länderspezifische Bauordnungsrecht des öffentlichen Baurechts.
Wichtige Info: Ein Bauvorhaben darf grundsätzlich nicht gegen die Vorgaben der Gesetze verstoßen. Das zu gewährleisten, ist Aufgabe des örtlichen Bauamts.
Wann braucht man nun eine Genehmigung?
Würden Sie Ihre Terrasse lediglich mit einer Markise oder einem Sonnensegel versehen, wären Sie niemandem Rechenschaft schuldig und könnten sofort loslegen.
Der Bau einer festen Überdachung hingegen ist ein anderer Fall. Es handelt sich hierbei um eine Umbau- bzw. Ausbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude. Das gilt im übrigen auch für Terrassenüberdachungen, die frei im Garten stehen.
Ob Sie für Ihr Vorhaben nun tatsächlich eine offizielle, bauamtliche Genehmigung benötigen, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:
- dem Bundesland
- den Abmessungen
Abhängig vom Bundesland ist auch, ob Sie einen so genannten „räumlichen Freibetrag“ haben, bis zu dem Sie eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei bauen dürfen. Eine Baugenehmigung brauchen Sie also nur, wenn Ihr geplantes Bauvorhaben größer ist als es der räumliche Freibetrag vorgibt.
Redaktion: D.Eckardt (CEO)