Tipp für Eigentümer: Kamine Ersetzen oder sanieren?

20.09.2018 | Baubranche

Laut Bundesimmissionsschutzverordnung müssen bis Ende 2017 Kaminöfen, Heizkamine und Kachelofeneinsätze stillgelegt, ausgetauscht oder nachgerüstet werden, die bestimmte Grenzwerte nicht mehr erfüllen. Dies betrifft Kamine mit Typenschildern vom 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB), rechtzeitig einen Wartungstermin zu vereinbaren, da Firmen bereits jetzt schon Terminengpässe haben. Zudem lohnt sich vorab ein Beratungsgespräch bei einem unabhängigen Experten, wenn es um die Anschaffung moderner, energieeffizienter Geräte geht.

Doch neben der Energieeffizienz sollte bei der Anschaffung ebenfalls eine einfache und praktische Bedienung berücksichtigt werden sowie individuell geplant werden, damit das neue System zum eigenen Haus passt.

Quelle: Newsfeed



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